Der Beschwerdeführer reichte im Nachgang zur Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023 eine Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ein. Er sah das sogenannte Trennungsverbot als verletzt an, da der Gemeinderat die Budgetposten ‘Markierung Tempo 30’ und ‘Signale’ im Umfang von 10 500 Franken nicht zusammen mit weiteren, zur Einführung der Tempo-30-Zone notwendigen Massnahmen, als Gesamtausgabe zur Abstimmung gebracht habe. Der Gemeinderat habe ursprünglich mit Kosten von mehr als 50 000 Franken für die Einführung der Tempo-30-Zone gerechnet. Damit habe der Gemeinderat seine Ausgabenkompetenz überschritten und die Gemeindeversammlung hätte über die Einführung der Tempo-30-Zone abstimmen müssen.
Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen erachtet das Trennungsverbot im vorliegenden Fall als nicht verletzt. Der Gemeinderat habe nachvollziehbar dargelegt, dass für die Einführung der Tempo-30-Zone mit wesentlich tieferen Kosten als ursprünglich geplant zu rechnen sei. Aufgrund einer geänderten bundesrechtlichen Gesetzgebung falle die Einholung eines (teuren) Verkehrsgutachtens weg. Zudem würden weitergehende bauliche Massnahmen zur Einhaltung einer Tempo-30-Zone nicht mit Bestimmtheit anfallen. Die übrigen Kosten (Markierung Tempo-30-Zone und Signale) fielen auch bei einer Zusammenrechnung mit 10 500 Franken in die Finanzkompetenz des Gemeinderates, so die Regierungsstatthalterin. Eine Umgehung der Entscheidzuständigkeit der Gemeindeversammlung sei somit nicht ersichtlich.
Aus diesen Gründen hat die Regierungsstatthalterin die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen, soweit sie darauf eingetreten ist.