Gegen das Baugesuch gingen während der öffentlichen Bekanntmachung mehrere Einsprachen ein. Dabei wurden vor allem Bedenken wegen übermässigen Lärmimmissionen, zusätzlichem Mehrverkehr und der fehlenden Zonenkonformität geäussert. Aufgrund seines Standortes erforderte der geplante Seilpark den Einbezug verschiedener Amts- und Fachstellen.
Betreffend die befürchteten Lärmauswirkungen gelangte die kantonale Fachstelle Lärmakustik zum Ergebnis, dass der Seilpark unter Berücksichtigung von vorzukehrenden Massnahmen zu keinen übermässigen Störungen für die Nachbarschaft führt. So werden im Bauentscheid u.a. die Öffnungszeiten klar definiert und es gilt ein Verbot für Musikbeschallung.
Der monierte Mehrverkehr verletzt keine rechtlichen Bestimmungen. Die massgebenden Erschliessungsanlagen können die zusätzlichen Fahrten und Fahrzeuge problemlos aufnehmen. Dies wurde von der Gemeinde als zuständige Strassenbaupolizeibehörde im Rahmen ihres Mitberichts bestätigt.
Auch der Standort der dazugehörenden Infrastrukturanlagen wie das Kassenhaus mit Kiosk oder die Picknickfläche erachtet die Regierungsstatthalterin als bewilligungsfähig. Das bestehende Parkplatzareal bei der Badi bietet aufgrund seiner Grösse genügend Platz für die angedachte Infrastruktur.
Alle involvierten Amts- und Fachstellen stimmen dem Baugesuch zu. Nach umfassender Gesamtwürdigung hat die Regierungsstatthalterin festgestellt, dass sämtliche Einsprachepunkte öffentlich-rechtlich unbegründet sind und hat die Baubewilligung unter Berücksichtigung von Nebenbestimmungen erteilt.
Notiz an die Redaktionen
Auskünfte erteilt am 7. Juli 2022 zwischen 15.00 und 15.30 Uhr:
- Ladina Kirchen, Regierungsstatthalterin, Tel. 031 635 94 00