Die überwiegende Anzahl der Bernerinnen und Berner werden vom Kanton automatisch informiert, ob sie Anrecht auf eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien haben. Grundlage dazu sind die definitiven Steuerdaten der Vorjahre. Einige Personengruppen müssen jedoch einen Antrag stellen. Es handelt sich vor allem um junge Erwachsene sowie Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung, denen die Steuer vom Lohn abgezogen wird. Diese Personen mussten bisher zwei Formulare ausfüllen und per Post beim kantonalen Amt für Sozialversicherungen einreichen.
Seit Mitte Januar können die Anträge auch direkt in einem Online-Formular eingereicht werden. Die Kundinnen und Kunden werden je nach Personenkategorie durch das Formular geführt. Mit einer Freigabequittung bestätigen sie ihre Angaben. Die ersten Erfahrungen mit dem neuen System zeigen, dass der neue Online-Antrag rege benutzt wird. Seit Mitte Januar haben mehr als tausend Personen das System benutzt. Parallel zum Online-Formular steht den Kundinnen und Kunden neu auch ein Online-Rechner zur Verfügung. Dieser gibt unverbindlich Auskunft, ob potenziell ein Anrecht auf Prämienverbilligung besteht.
Das Online-Antragssystem und der Onlinerechner sind hier zu finden.