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02. Februar 2023
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Vernehmlassung zur Änderung des Zweitwohnungsgesetzes

Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt die von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) vorgeschlagene Änderung des Zweitwohnungsgesetzes. Damit sollen altrechtliche Bauten künftig flexibler erweitert, umgestaltet oder wiederaufgebaut werden dürfen. Für Wohnhäuser, die vor der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 bereits existierten oder bewilligt waren, soll es neue Möglichkeiten bei der Erweiterung der Hauptnutzfläche und der Unterteilung in verschiedene Wohnungen geben. Nach Ansicht des Regierungsrats könnte dies in den betroffenen Berner Gemeinden – meist Tourismusgemeinden im Berner Oberland – dazu beitragen, dass vererbte alte Liegenschaften von den Nachkommen eher instandgehalten beziehungsweise saniert würden. Bestehende Gebäude könnten angemessen vergrössert werden, und innerhalb der Bauzonen würde das verdichtete Bauen unterstützt. Den Vorschlag der Minderheit der UREK-N, die Neuregelung auf Gemeinden zu beschränken, die durch das kantonale Recht explizit bezeichnet werden, lehnt der Regierungsrat ab. Dies würde einen zusätzlichen Gesetzgebungsprozess in den Kantonen auslösen und das Inkrafttreten der neuen Regelungen verzögern.

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