Energie aus Biomasse ist erneuerbar und gilt als CO2-neutral. Mit den aktualisierten Arbeitshilfen will das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) dazu beitragen, diese erneuerbare Energie im Kanton Bern noch gezielter zu fördern.
Neuer Leitfaden für Holzheizwerke
Im Auftrag von Regierungsrätin Evi Allemann hat das AGR einen Leitfaden für die Planung und Bewilligung von grösseren Anlagen für Holzheizwerke und Holzheizkraftwerke ab ca. 70 kW Feuerungswärmeleistung entwickelt. Verschiedene Ämter, Verbände, Projektträgerschaften und Grossratsmitglieder haben an der Erarbeitung mitgewirkt. Die Wegleitung betrifft das Planerlass- und das Baubewilligungsverfahren.
Ziel des Leitfadens ist es, die Bewilligungsverfahren für solche Anlagen zu optimieren und ein gemeinsames Verständnis über das optimale Vorgehen, die Zuständigkeiten und die Kompetenzen zu schaffen. Damit sollen die Herausforderungen frühzeitig erkannt und die nötigen Abklärungen und Abwägungen effizienter gestaltet werden. Der Leitfaden fasst die rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb und ausserhalb der Bauzone zusammen und zeigt die Zuständigkeiten und Kompetenzen in den jeweiligen Verfahren für alle Beteiligten übersichtlich auf.
Der Leitfaden richtet sich an folgende Anspruchsgruppen, die bei der Planung und Realisierung von grösseren Anlagen in einem anspruchsvollen Umfeld (Raumplanung, Ortsbild) beteiligt sind:
- Projektträgerschaften, Planende im Ingenieurwesen und der Raumplanung
- Planungs- und Bewilligungsbehörden (Gemeinden und Regierungsstatthalterämter)
- kommunale und kantonale Amts- und Fachstellen
Wegleitung für Biogasanlagen
Das AGR hat die Wegleitung Biogasanlagen aus dem Jahr 2010 aufgrund neuer rechtlicher Rahmenbedingungen und Grundlagen aktualisiert.
Themenblatt: Bauwerke für die Gewinnung von Energie aus Biomasse und den Wärmetransport
Dieses Themenblatt wurde bereits im Juli 2022 angepasst. Die Anpassungen betrafen insbesondere die Anlagen für die Produktion von Wärme aus verholzter Biomasse (z.B. Wärmeverbund).
Zum Themenblatt Bauwerke für die Gewinnung von Energie aus Biomasse und den Wärmetransport
Weitere Anpassungen geplant
National- und Ständerat haben im September 2023 das Bundesgesetz über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien («Mantelerlass») verabschiedet. Die Vorlage beinhaltet eine Revision des Energie-, des Stromversorgungs- und des Raumplanungsgesetzes und stärkt den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz insbesondere auch im Winter. Sie enthält auch neue Regelungen zu Anlagen zur Nutzung der Energie aus Biomasse. Das AGR wird den Leitfaden, die Wegleitung und das Themenblatt nach Inkrafttreten des Mantelerlasses und dessen Ausführungsbestimmungen überprüfen und falls nötig anpassen.