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16. November 2017
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Flashmob für die Rechte des Kindes
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Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes feiert Geburtstag

Am Montag, 20. November 2017 finden im Kanton Bern von Interlaken über Safnern bis Moutier an 15 verschiedenen Orten scheinbar spontane Aktionen (Flashmobs) von Kindern und Jugendlichen statt. Beteiligt sind rund 2000 Schülerinnen und Schüler, die den internationalen Tag der Kinderrechte nutzen, um auf ihre Rechte aufmerksam zu machen. Die Schweiz hat die UN-Konvention über die Rechte des Kindes vor 20 Jahren unterzeichnet.

Fünfzehn Schulen im Kanton Bern sind der Idee des Kantonalen Jugendamtes gefolgt und inszenieren am Internationalen Tag der Kinderrechte am Montag 20. November  die Rechte des Kindes. Die Palette der Darbietungen ist reichhaltig. Sie enthält diverse Flashmobs, sogar von Kindergartenkindern, spontane Liedinterpretationen und Menschenketten. Beteiligt sind Kinder und Jugendliche aus dem Oberland (Spiez, Interlaken), Bern und Umgebung (Bern, Bolligen, Zollikofen), Biel-Seeland (Biel, Safnern, Schüpfen) und dem Berner Jura (Moutier, Tramelan, Tavannes, Malleray, La Neuveville, Corgémont). Die geplanten Aktivitäten finden alle zur gleichen Zeit, von 10.00 bis 10.05 Uhr an einem öffentlich gut besuchten Ort im Quartier oder der Gemeinde statt.

Irritieren und Sensibilisieren

«Die Kinderrechte sind auch nach 20 Jahren der Annahme immer noch zu wenig bekannt. Das gilt für den Kanton Bern ebenso wie für die ganze Schweiz. Die Aktivitäten sollen aufrütteln und sensibilisieren dafür, dass Kinder eigenständige Individuen sind, die eine eigene Meinung haben und diese auch äussern dürfen», sagt Anna Bütikofer vom Kantonalen Jugendamt. Einige Schulen thematisieren die Kinderrechte traditionsgemäss am 20. November; eine derart koordinierte Aktion mit Aktivitäten von mehreren Schulen an mehreren Orten zur gleichen Zeit ist hingegen bisher einzigartig. «Wir können die Kinderrechte nicht oft genug in Erinnerung rufen. Schliesslich sind die Kinder unser aller Zukunft», meint Susanne Müller, Leiterin der Abteilung Kindergarten und Schulaufsicht. Die Finanzierung der Darbietungen wird auf Gesuch mit einem Maximalbetrag von 400 Franken aus den Mitteln des Förderungskredits für Kinder und Jugendliche gewährleistet.

Die Kinderrechtskonvention

Die Kinderrechtskonvention wurde 1989 mit dem Ziel verabschiedet, für alle Kinder der Welt eine Basis für gleiche Rechte zu schaffen. Sie umfasst 54 Artikel zu Überleben, Schutz und Entwicklung und basiert auf den Prinzipien der Nicht-Diskriminierung, des Kindeswohls, sowie der Anhörung von Kindern. Der Kanton Bern wird im kommenden Jahr den aktuellen Stand der Umsetzung der Bestimmungen erheben. Die Ergebnisse werden in den nächsten Bericht der Schweiz an den Kinderrechtsausschuss im Jahr 2020 einfliessen.

Mediendokumentation

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