Logo Kanton Bern / Canton de BerneDirektion für Inneres und Justiz
23. Mai 2014
Zurück zur Übersicht

Regierungsrat beschliesst Änderungen bei der Anwaltsprüfung

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Änderungen bei der Anwaltsprüfung beschlossen. Neu werden nur noch Kandidatinnen und Kandidaten zur mündlichen Prüfung zugelassen, die den schriftlichen Teil bestanden haben. Zudem werden die Gebühren angepasst. Die Verordnungsänderung tritt per 1. Oktober 2014 in Kraft.

Im Zentrum der Verordnungsänderung liegt eine  Änderung des Prüfungsablaufs und der Wechsel zu einem Prüfungssystem, welches bereits zahlreiche andere Kantone kennen. Wie bisher ist die Anwaltsprüfung in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil gegliedert, neu werden jedoch nur diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten zum mündlichen Teil zugelassen, die den schriftlichen Teil bestanden haben. Damit können schlechte Leistungen in den schriftlichen Prüfungen nicht mehr mit guten Leistungen in den mündlichen Prüfungen kompensiert werden. Ziel der Änderung ist die Verbesserung des Fachwissens und der sprachlichen Fähigkeiten der Kandidatinnen und Kandidaten und damit letztlich die Qualität des bernischen Anwaltspatentes. Der Wechsel des Prüfungssystems führt zu einer Anpassung der Prüfungsdaten und insbesondere zu einer deutlichen Verlängerung der Pause zwischen den schriftlichen und den mündlichen Prüfungen.

Die Revision wird ausserdem zum Anlass genommen, einige weitere Bestimmungen zu überarbeiten, inhaltlich geringfügig anzupassen oder redaktionell zu verbessern. Der Prüfungsstoff bleibt indessen unverändert.

Schliesslich werden die Gebühren für die Anwaltsprüfung von heute 1‘200 Franken auf 2‘000 Franken erhöht und damit der Kostendeckungsgrad erhöht.

Seite teilen