Aufgrund der sich weiter verschärfenden Trockenheit haben die Regierungsstatthalterinnen der Verwaltungskreise Biel/Bienne und Berner Jura ein generelles Feuerverbot erlassen: Das Entfachen von Feuer im Freien ist bis auf Widerruf untersagt. Das Feuerverbot gilt auch auf Privatgrund.
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter der weiteren Verwaltungskreise halten vorerst am seit 19. Juli 2022 im ganzen Kanton geltenden Feuerverbot im Wald und Waldesnähe fest. Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt. Ausserhalb der Verbotszonen dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei Wind ist ganz darauf zu verzichten. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.
Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
Was gilt bei einem Feuerverbot?
Zu welchem Regierungsstatthalteramt bzw. Verwaltungskreis gehört meine Wohngemeinde?