Häusliche Gewalt ist ein ernst zu nehmendes Problem. Im Jahr 2015 musste die Kantonspolizei Bern 954 Mal intervenieren. Um die Ursache der häuslichen Gewalt angehen zu können, müssen die Behörden bei der Täterschaft ansetzen. Im Kanton Bern hat sich dafür das Instrument der sogenannten «Täteransprache» etabliert: Die gewaltausübende Person wird kurz nach der Polizeiintervention zu einem Gespräch bei der zuständigen Regierungsstatthalterin oder dem zuständigen Regierungsstatthalter eingeladen. In der Praxis hat sich die «Täteransprache» bereits erfolgreich etabliert. Die Revision des Gesetzes über die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter schafft nun eine gesetzliche Grundlage für die «Täteransprache». Es ist vorgesehen, dass die Regierungsstatthalterinnen respektive die Regierungsstatthalter künftig auch die Möglichkeit haben sollen, die mutmasslich gewaltausübende Person vorladen zu können oder nötigenfalls auch polizeilich vorführen zu lassen.
Weiter schafft das revidierte Gesetz über die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter eine einheitliche Regelung der Zuständigkeit bei einer gerichtlich bewilligten Räumung von Liegenschaften (Exmission). Für den Vollzug ist neu die Regierungsstatthalterin oder der Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises zuständig, in dem sich die fragliche Liegenschaft befindet.
Schliesslich wird im Gesetz neu eine Regelung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter verankert. Die Regelung sieht vor, dass eine Neu- oder Wiederwahl als Regierungsstatthalterin oder Regierungsstatthalter nach Vollendung des 65. Altersjahres nicht zulässig ist. Hingegen kann die Regierungsstatthalterin respektive der Regierungsstatthalter nach Vollendung des 65. Altersjahres längstens bis zum Ablauf der Amtsdauer im Amt bleiben.
Die Revisionsvorlage befindet sich bis zum 18. November 2016 in der Vernehmlassung. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, nur eine Lesung durchzuführen.